1920-04-27 allg. + Straßenbahn: Erlaß des Gesetzes über die Bildung der Einheits-Gemeinde Berlin

Gesetz über die Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin, (Grund­lage für die Vereinigung der Berliner Straßenbahnen)   

(Quelle: BVB 4/55)

weitere Quelle hierzu:

Gegen den Widerstand des Rechtsblocks in der preußischen Landesversammlung wird das „Gesetz über die Einheitsgemeinde Groß-Berlin* angenommen, das am 01.10.1920 in Kraft tritt. Berlin nimmt nun eine Fläche von 878 km mit einer Einwohnerzahl von 3,85 Millionen ein und ist in 20 Verwaltungsbezirke gegliedert.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)

1912-04-01 Straßenbahn + allg.: Inkrafttreten des Zweckverbands-Gesetzes Groß-Berlin

Durch Gesetz vom 19.07.1911 werden die Städte Berlin, Charlottenburg, Lichtenberg, Rixdorf (Neukölln), Spandau und Wilmersdorf sowie die Landkreise Teltow und Niederbarnim zum Kommunalverband „Verband Groß-Berlin“ zusammengeschlossen.

Der Verband bemüht sich auch um eine einheitliche Verkehrspolitik. In seinem Gebiet befinden sich folgende Straßenbahnunternehmen:

in Privathand

. Große Berliner Straßenbahn

. Berlin-Charlottenburger Straßenbahn

. Westliche Berliner Vorortbahn

. Nordöstliche Berliner Vorortbahn

. Berliner Ostbahnen

. Berliner Elektrische Straßenbahnen

. Flachbahn der Hochbahngesellschaft

im Eigentum von Kreisen und Gemeinden

. Teltower Kreisbahnen

. Städtische Straßenbahn Cöpenick

. Städtische Straßenbahn Berlin

. Spandauer Straßenbahn

. Schmöckwitz-Grünauer Uferbahn

. Straßenbahn der Gemeinde Heiligensee

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)

1875-12-28 Straßenverkehr: Die Stadt Berlin wird Eigentümerin der Straßen

40 Jahre nach dem „Berliner Unwillen“ gehen die Straßen und Brücken mit Beginn des neuen Jahres wieder in das Eigentum der Stadt über.
Bis dahin waren sie Privatbesitz der Hohenzollern.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)

1871-05-13 allg.: Bericht des Berliner Magistrats über den Verkehr in der Stadt

In ihm wird festgestellt, daß die Ausdehnung der Stadt durch fehlende innerstädtische Verkehrsmittel behindert ist. Mit zwei Privatleuten wird ein Vertrag über den Bau und Betrieb eines Netzes von Pferdeeisenbahnen verhandelt. Ein Antrag an das Königliche Polizeipräsidium wird abschlägig beschieden.
(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)

1871-01-18 allg.: Reichsgründung mit Berlin als Hauptstadt

In Versailles wird das deutsche Kaiserreich proklamiert .
Im Rahmen der kapitalistischen Industrialisierung wandelt sich Berlin von der königlichen Residenz-zur kapitalistischen Groß- und später Weltstadt. Der Ausbau zur wilhelminischen Reichshauptstadt verändert die Berliner Innenstadt. Das geschlossene mittelalterliche Aussehen wird radikal gewandelt, Straßendurchbrüche beseitigen wesentliche Hemmnisse für den Verkehr.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)

1865-05-27 Straßenbahn: Polizeiverordnung betreffend den Betrieb von Pferdeeisenbahnen

Polizeiverordnung betreffend den Betrieb von Pferdeeisenbahnen.

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Polizeiverwaltung von 1850 für die Polizeibezirke Berlin und Charlottenburg wird eine „Polizeiverordnung betreffend den Betrieb von Pferde-Eisenbahnen* erlassen.
Die Ordnung regelt die Pflichten des Unternehmers und der Fahrgäste. Wesentliche Bestimmungen sind:

  • das Betriebspersonal muß 18 Jahre alt sein, einen „Fahrschein“ besitzen, der von der Polizei ausgestellt wird,
  • der Unternehmer hat das Betriebspersonal mit einer Dienstkleidung einschließlich einer Kopfbedeckung auszustatten,
  • die Wagen sind mit der Wagennummer zu versehen und die Anzahl der vorhandenen Plätze ist anzugeben
  • im Wageninnern müssen Fahrplan, Tarif und Polizeivorschriften ausgehangen werden,
  • Trab ist schnellstes Tempo.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)