1866-09-13 Eisenbahn: Aufnahme des Personen- und Güterverkehrs auf der Strecke Berlin – Cottbus der Berlin-Görlitzer Eisenbahn mit den Bahnhöfen Grünau und Königswusterhausen. Eröffnung des Görlitzer Bahnhofs (BVB 1/86)

Eisenbahn: Aufnahme des Personen- und Güterverkehrs auf der Strecke Berlin – Cottbus der Berlin-Görlitzer Eisenbahn mit den Bahnhöfen Grünau (BGA) und Königswusterhausen (BKW). Seit Juni 1866 wurden auf dieser Strecke bereits Militärtransporte durchgeführt. Eröffnung des Görlitzer Bahnhofs ; 114,72 km

(Quelle: BVB 1/86) (Quelle: Bahnknoten Berlin, Kuhlmann, Verlag Gesellschaft für Verkehrspolitik und Eisenbahnwesen e.V. (GVE), Berlin, 2006)

1866-01-01 Eisenbahn: Neue Eisenbahnanschlüsse

1866 ff, genaue Daten unbekannt:

In einer zweiten Phase des Baus von Eisenbahnstrecken wird Berlin weiter in das europäische Eisenbahnnetz einbezogen.
Es gehen in Betrieb:

1866 Berlin – Görlitzer Eisenbahn

1867 Preußische Ostbahn

1871 Eisenbahn Berlin – Lehrte

1875 Berlin Elsterwerda – Dresden

1877 Nordbahn nach Stralsund über Neubrandenburg 1879 „Kanonenbahn“ nach Wetzlar

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)

1865-06-22 Straßenbahn: Die Berliner Pferdeeisenbahn-GeselIschaft E. Besckow eröffnet die erste Pferdebahnlinie Berlins zwischen Brandenburger Tor und Charlottenburg

Straßenbahn: Die Berliner Pferdeeisenbahn-GeselIschaft E. Besckow eröffnet die erste Pferdebahnlinie Berlins zwischen Brandenburger Tor und Charlottenburg; der Betriebshof befand sich in der Spandauer Straße (heute Spandauer Damm) in Charlottenburg

(Quelle: BVB 11/76)

Eröffnung des Betriebs der Berliner Pferdeeisenbahn-Gesellschaft E. Besckow auf der Strecke Kupfergraben—Charlottenburg

(Quelle: Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin 1931)

1865-05-27 Straßenbahn: Polizeiverordnung betreffend den Betrieb von Pferdeeisenbahnen

Polizeiverordnung betreffend den Betrieb von Pferdeeisenbahnen.

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Polizeiverwaltung von 1850 für die Polizeibezirke Berlin und Charlottenburg wird eine „Polizeiverordnung betreffend den Betrieb von Pferde-Eisenbahnen* erlassen.
Die Ordnung regelt die Pflichten des Unternehmers und der Fahrgäste. Wesentliche Bestimmungen sind:

  • das Betriebspersonal muß 18 Jahre alt sein, einen „Fahrschein“ besitzen, der von der Polizei ausgestellt wird,
  • der Unternehmer hat das Betriebspersonal mit einer Dienstkleidung einschließlich einer Kopfbedeckung auszustatten,
  • die Wagen sind mit der Wagennummer zu versehen und die Anzahl der vorhandenen Plätze ist anzugeben
  • im Wageninnern müssen Fahrplan, Tarif und Polizeivorschriften ausgehangen werden,
  • Trab ist schnellstes Tempo.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)