Eisenbahn: Einführung des Vororttarifs
(Quelle: Berlin und seine Eisenbahn 1896)
Er gilt auf den Strecken von/nach Berlin, begrenzt durch Bernau, Oranienburg, Strausberg, Fürstenwalde, Königs Wusterhausen, Zossen, Lichterfelde Ost, Potsdam, Werder (Havel), Nauen. Damit wird der Vorortverkehr deutlich vom Fernverkehr getrennt.
Ein gesonderter Stadt- und Ringbahntarif besteht seit Eröffnung der Berliner Stadtbahn im Jahre 1882.
(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)
01.04.1891: Einführung eines Vororttarifs für den Personenverkehr für die Strecken nach Strausberg (Rüdersdorf), Fürstenwalde, Bernau, Oranienburg, Nauen, Potsdam, Werder, Lichter- felde-Ost, Zossen und Königswusterhausen
(Quelle: Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin 1932)