Gesetz über die Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin, (Grundlage für die Vereinigung der Berliner Straßenbahnen)
(Quelle: BVB 4/55)
weitere Quelle hierzu:
Gegen den Widerstand des Rechtsblocks in der preußischen Landesversammlung wird das „Gesetz über die Einheitsgemeinde Groß-Berlin* angenommen, das am 01.10.1920 in Kraft tritt. Berlin nimmt nun eine Fläche von 878 km mit einer Einwohnerzahl von 3,85 Millionen ein und ist in 20 Verwaltungsbezirke gegliedert.
(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)