Kennzeichenanordnung für Kfz in Kraft
Im Zusammenhang mit dem Beitritt der DDR zur Wiener Konvention über den Straßenverkehr und die Straßensignalisation wird ein neues Unterscheidungskennzeichen (DDR) für die in der DDR (einschl. Berlin, Hauptstadt der DDR) zugelassenen Fahrzeuge festgelegt •
Das bisherige Unterscheidungszeichen (D) an den in der DDR zugelassenen Kfz ist damit ungültig.
(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)