Die BVG-Ost schafft die Umsteigefahrscheine ab.
(Quelle: Berliner U-Bahn-Chronik; Kramer, Lemke, Meyer-Kronthaler, Poppel und weitere; Verlag Gesellschaft für Verkehrspolitik und Eisenbahnwesen e.V. (GVE), Berlin, 2007)
Chronik von Berlin:Verkehr
Die BVG-Ost schafft die Umsteigefahrscheine ab.
(Quelle: Berliner U-Bahn-Chronik; Kramer, Lemke, Meyer-Kronthaler, Poppel und weitere; Verlag Gesellschaft für Verkehrspolitik und Eisenbahnwesen e.V. (GVE), Berlin, 2007)
Kennzeichnung der U-Bahn-Linien in Berlin (West) mit Nummern (1 – 9) Auflösung aller Linienverzweigungen.
(Quelle: BVB 1/79)
Schifffahrt: Die Stern und Kreisschiffahrt übernimmt im Auftrag der BVG deren Linie Wannsee – Kladow
(Quelle: 50 Jahre BVG)(Quelle: BVB 2/93)
Mit der Einführung unbesetzter Zugänge für Zeitkarteninhaber beginnt die Abschaffung der Bahnsteigsperren bei der BVG-West zugunsten verstärkter Fahrscheinkontrollen in den Zügen.
(Quelle: Berliner U-Bahn-Chronik; Kramer, Lemke, Meyer-Kronthaler, Poppel und weitere; Verlag Gesellschaft für Verkehrspolitik und Eisenbahnwesen e.V. (GVE), Berlin, 2007)
Tarife: Fünfte allgemeine Fahrpreiserhöhung bei der BVG-West
(Quelle: BVB 8/79)
Der „Umsteiger“ kostet 0,60 DM.
(Quelle: BVB 12/00)
allg.: Erstes Passierschein-Abkommen. Bis 5.1.1964 erhebliche Verstärkung des S-Bahn-Verkehrs in Ost- und West-Berlin
[Quelle: BVB 1/64]
Tarife: Änderung des S-Bahn-Tarifs für Zeitkarten. Die Bereiche „Westring“ und „Ostring“ bezeichnen nun die in West- und Ost-Berlin befahrenen Teile der Stadt- und Ringbahn (und der Nord-Süd-S-Bahn). Die Bereiche „Nordring“ und „Südring“ sind abgeschafft
[Quelle: BVB 9/94]
Tarife: Änderung des S-Bahn-Tarifs als Folge des Mauerbaus. Es werden kombinierte Wochenkarten S-Bahn – BVG (Ost) eingeführt, und der Übergangstarif wird auf die Preisstufen 3 und 4 ausgedehnt
[Quelle: BVB 9/94]
Tarife: Abschaffung der Zeitkarten für das Straßenbahn-Gesamtnetz bei der BVG-West
(Quelle: BVB 8/79)
Einstellung des Verkaufs von Fahrscheinen (Sonderfahrschein B) gegen DM- Ost bei der BVG-West
(Quelle: BVB 8/79)