Umsteigeberechtigung von Straßenbahn und U-Bahn auch zum Autobus
(Quelle: Geschäftsbericht)
Chronik von Berlin:Verkehr
Umsteigeberechtigung von Straßenbahn und U-Bahn auch zum Autobus
(Quelle: Geschäftsbericht)
Einführung von gelben S-Bahn-Fahrkarten (vorher 2. Klasse grün und 3. Klasse braun)
[Quelle: BVB 12/82]
Tarife: Einheitlicher Tarif für die drei Verkehrsträger Straßenbahn, Omnibus und U-Bahn. Fahrpreis 20 Pf (Kind 10 Pf) einschließlich einer einmaligen Umsteigeberechtigung für Straßenbahn, U-Bahn und Omnibus zu einem der erstgenannten Verkehrsmittel
(Quelle: Geschäftsbericht)
U-Bahn: Abschaffung der 2. Wagenklasse
(Quelle: U. Lemke, U. Poppel, Berliner U-Bahn, 1985)
verkürzte Fahrzeiten, 20-min-Takt
(Quelle: BVB 06-08/77)
U-Bahn + Tarife: Einführung von Monatskarten bei der U-Bahn
(Quelle: E. Giese, Die Taifverhältnisse und die Wirtschaftlichkeit der Berliner Verkehrs-Aktiengesellschaft, Berlin, 1931)
alle Fahrten elektrisch und mit verkürzter Fahrzeit
(Quelle: BVB 08/99)
Fahrplan + Tarif: Strecken Spandau – Wustermark und Wannsee – Beelitz Heilstätten in den Vororttarif einbezogen
(Quelle: BVB 2/68)
In diesem „Einheitsvertrag“ werden die Beziehungen zwischen dem Verband und den Städten und Gemeinden innerhalb des Verbandsgebietes einheitlich geregelt. Es ist auch die endgültige Verschmelzung der GBS mit ihren Tochtergesellschaften sanktioniert.
Weitere Vertragsgegenstände sind Tarife und Erweiterungen des Netzes.
(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)
Erstmals dreistellige Liniennummern in Berlin verwendet (Linie 164 der GBS)
(Quelle: BVB 8/59)