Die Stufe 2 der Berliner Umweltzone tritt in Kraft. Damit dürfen nur noch Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) in der Umweltzone, die die Innenstadt innerhalb des S-Bahn-Ringes umfasst, fahren. Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette sind vom Fahrverbot genauso betroffen wie bereits vom Fahrverbot der Stufe 1 betroffene Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne Plakette).
(Quelle: Berlin-Chronik, Online-Version, hrsg. vom Landesarchiv Berlin. – URL: http://www.berlin-chronik.de (Stand: 15.03.2022))