1923-01-30 U-Bahn: Eröffnung Stettiner Bahnhof (Zinnowitzer Str.) – Hallesches Tor

Eröffnung Stettiner Bahnhof (Sb)(Zinnowitzer Str. (ZW)) – Oranienburger Tor (Ob) – Stadtbahn (St)(Friedrichstr. (F)) – Französische Str. (Fr) – Friedrichstadt/Leipziger Str. (F)(Stadtmitte (MiC)) – Kochstr. (Ks) – Hallesches Tor (Hu, früher Hn)

weitere Quelle hierzu:

Die erste Großprofil-U-Bahn-Strecke

Der erste Abschnitt der städtischen Nord-Süd-Bahn (später Linie C) und gleichzeitig die erste Strecke des Großprofilnetzes wird übergeben.
Sie verläuft zwischen den U-Bahnhöfen Stettiner Bahnhof und Hallesches Tor unter der Chaussee- und Friedrichstraße.
(Anm.: Nicht zu verwechseln mit Nord-Süd-S-Bahn)

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)

Zuwachs 3,730 km – Betriebslänge 39,630 km

(Quelle: Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin 1932)

Eröffnung der Großprofil-Strecke Hallesches Tor – Stettiner Bahnhof mit den Bahnhöfen Kochstraße, Friedrichstadt, Französische Straße, Friedrichstraße und Oranienburger Tor; dabei Einsatz von 48 Kleinprofil-Leihwagen der Hochbahngesellschaft („Blumenbretter“).

(Quelle: Geschäftsbericht; BVB 2-3/02)

hier Einführung der selbsttätigen Signalsicherungsanlage (mit mechanischer Fahrsperre), die auf den Altstrecken vorhandenen handbetätigten Blockstellen werden nach und nach umgerüstet

(Quelle: Siemens-Zeitschrift 5-6/1925)

1922-05-20 U-Bahn: Eröffnung Bf. Neu-Westend

U-Bahn: Eröffnung (Stadion -) Bf. Neu-Westend (Nd) (- Reichskanzlerplatz)

weitere Quelle hierzu:

20.05.1920 nach: Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv

Zuwachs 0,0 km – Betriebslänge 35,630 km

(Quelle: Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin 1932)

Eröffnung des Bahnhofs Neu-Westend, Aufnahme des regelmäßigen Zugverkehrs bis Stadion

(Quelle: Geschäftsbericht; BVB 2-3/02)

1920-10-01 U-Bahn: Durch die Bildung Groß-Berlins gehen die gemeindeeigenen Strecken in städtischen Besitz über, einzig die Dahlemer U-Bahn gehört dem preußischen Fiskus als Eigentümer der Domäne Dahlem

U-Bahn: Durch die Bildung Groß-Berlins gehen die gemeindeeigenen Strecken in städtischen Besitz über, einzig die Dahlemer U-Bahn gehört dem preußischen Fiskus als Eigentümer der Domäne Dahlem.

(Quelle: Sabine Bohle-Heintzenberg, „Architektur der Berliner Hoch- und Untergrundbahn“, Berlin, 1980)