1920-10-01 U-Bahn: Durch die Bildung Groß-Berlins gehen die gemeindeeigenen Strecken in städtischen Besitz über, einzig die Dahlemer U-Bahn gehört dem preußischen Fiskus als Eigentümer der Domäne Dahlem

U-Bahn: Durch die Bildung Groß-Berlins gehen die gemeindeeigenen Strecken in städtischen Besitz über, einzig die Dahlemer U-Bahn gehört dem preußischen Fiskus als Eigentümer der Domäne Dahlem.

(Quelle: Sabine Bohle-Heintzenberg, „Architektur der Berliner Hoch- und Untergrundbahn“, Berlin, 1980)