Als Vertreter der Holding-Gesellschafter beschließen Wissmann, Diepgen und Stolpe, daß der Großflughafen erst 2010 in Betrieb gehen soll, erzielen je doch keine Einigung in der Standortfrage. Bonn und Berlin sind für Schönefeld-Süd, Brandenburg hält an Sperenberg fest. Es wird beschlossen, das Ergebnis des Rau ordnungsverfahrens noch einmal zu über prüfen, weil der Bundesrechnungshof eine einseitige Ablehnung Schönefeld-Süds bemängelt hatte.
(Quelle: Przychowski, Luftverkehr in Berlin, Brandenburgisches Verlagshaus, 1996)