Der Flughafen Tempelhof wird unter Denkmalschutz gestellt. Die Gebäude dürfen fortan äußerlich nicht mehr verändert werden, doch der Flugbetrieb oder eine eventuelle spätere Nutzung wer den davon nicht tangiert.
(Quelle: Przychowski, Luftverkehr in Berlin, Brandenburgisches Verlagshaus, 1996)