1921-06-29 Schifffahrt: Eigentumsrecht an Wasserstraßen

Für den überwiegenden Teil der Wasserstraßen wird im Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und seinen Ländern die Zuständigkeit so geregelt, daß sie in das Eigentum des Reiches übergehen.
In Berlin bleiben davon ausgenommen der Neuköllner Schiffahrtskanal, der alte Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal sowie der Rummelsburger See und der Stößensee.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)

1921-01-01 S-Bahn: Entscheidung zur Elektrifizierung

1921, genaues Datum unbekannt: Das Eisenbahn-Zentralamt fällt eine endgültige Entscheidung zur Elektrifizierung der Stadt-, Ring-und Vorortbahn. Es wird festgelegt, 800 V Gleichstrom zu verwenden. Die Abnahme über die Stromschiene ist von unten vorgesehen.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)

1921-01-01 Straßenverkehr: Die erste Straße nur für Automobile

1921, genaues Datum unbekannt: In Berlin wird eine 9,8 km lange Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße (AVUS) in Betrieb genommen.

Dieser Vorläufer der Autobahn hat getrennte Richtungsfahrbahnen, der Verkehr wird kreuzungsfrei abgewickelt.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)