Friedrich II. erläßt die erste Berliner Straßenverkehrsordnung
1758, genaues Datum unbekannt: Sie heißt „Aretsements wegen des vorsichtigen Fahrens zu den Residenzien“ und fordert u. a.:
- Daß die Kutscher, … nicht anders als im Trab fahren … und niemandem Schaden zugefügt werde.
- Sollten alte und gebrechliche Leute oder Kinder auf der Straße sich befinden … der Kutscher hat denselben zuzurufen oder anzuhalten. Es kann sofort auf der Straße arretiert werden.
(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)