1845-11-21 Schifffahrt: „Geburtsurkunde“ des Finowmaß-Schiffes

In einem Regulativ wird dazu festgelegt: „Vorn 1. Januar 1853 an dürfen der Friedrich-Wilhelms-Kanal, der Finowkanal und die Havel von Liebenwalde bis zum Einfluß der Spree bei Spandau nur von Schiffen befahren werden, deren äußere größte Breite nicht über 14 /2 Fuß und deren Länge nicht über 128 Fuß von einer zur anderen Kaffenspitze beträgt.“ Damit war das Finowmaß-Schiff geboren: 40,2 m lang, 4,60 m breit, Tauchtiefe 1,60 m.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)