Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten verlängert der GBS die staatliche Genehmigung bis 1949.
Die Stadtgemeinde hat ihre Genehmigung nur bis 1919 befristet. Deshalb werden in der Folgezeit Prozesse um die Genehmigung geführt.
Der Magistrat von Berlin sieht seine Aufgaben in Verkehrs- und siedlungspolitischer Hinsicht nicht mehr verwirklicht. Daraufhin wird beschlossen, eigene Verkehrsbetriebe zu gründen.
(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)