In diesem „Einheitsvertrag“ werden die Beziehungen zwischen dem Verband und den Städten und Gemeinden innerhalb des Verbandsgebietes einheitlich geregelt. Es ist auch die endgültige Verschmelzung der GBS mit ihren Tochtergesellschaften sanktioniert.
Weitere Vertragsgegenstände sind Tarife und Erweiterungen des Netzes.
(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)