1933-09-22 allg.: Das „Gesetz über die vorläufige Verwaltung der Reichshauptstadt“ Berlin überträgt die Kompetenzen der Stadtverordnetenversammlung auf den Stadtgemeindeausschuß und die der Bezirksversammlungen auf die Bezirksämter.

Damit wird das faschistische „Führerprinzip“ an der Verwaltung Berlins angewendet und die Reste der bürgerlich-demokratischen Verwaltung beseitigt.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)