1949-03-28 allg.: Einführung der DM-West als allein gültiges Zahlungsmittel auf den Linien der BVG-West

Einführung der DM-West als allein gültiges Zahlungsmittel auf den Linien der BVG-West

(Quelle: BVB 8/79)

Die BVG-West unterbricht den sogenannten Intersektoren-Verkehr von 11 Straßenbahn- und 2 Omnibuslinien.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)

In West-Berlin ist die DM-West alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Die DR zahlt die Löhne jedoch auch an diejenigen Eisenbahner, die in West-Berlin wohnen, weiterhin in DM-Ost

[Quelle: BVB 7/95]