Nach mehrmaligem Verschieben trat am 1.4.1999 der gemeinsame Tarif für alle Mitgliedsregionen und -städte vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) in Kraft. Er ersetzte den im Berliner Raum gültigen TBU Tarif. Der neue Tarif wird von 34 Verkehrsbetrieben im Raum Berlin/Brandenburg getragen; er gilt im Prinzip noch heute. Die Regelung, dass aus Richtung Berlin jeweils ersten Schnellbahnstationen im Tarifgebiet C noch mit einem die Tarifzone B einschließenden Fahr schein benutzt werden kann, wird aufgehoben.
(Quelle: Berliner Straßenbahn-Chronik Band II: Die „Elektrische“ bei der BVG 1929 bis 2015; Hilkenbach, Kramer; Verlag Gesellschaft für Verkehrspolitik und Eisenbahnwesen e.V. (GVE), Berlin, 2015)