Eine durchgängige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 Kilometer pro Stunde für die West-Berliner Stadtautobahn ordnet Wirtschaftssenator Karl König an. Die Entscheidung ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Die Regelung gilt nicht für die Avus.
(Quelle: Berlin-Chronik, Online-Version, hrsg. vom Landesarchiv Berlin. – URL: http://www.berlin-chronik.de (Stand: 22.05.2021))