Tarife: 7. Allgemeine Fahrpreiserhöhung bei der BVG. Aufhebung der 1952 eingeführten unterschiedlichen Fahrpreise für U-Bahn und Autobus. Tarif für Einzelfahrschein mit beliebig häufiger Umsteigeberechtigung 1,00 DM. Einteilung des U-Bahn-Netzes für die Zeitkarten in 4 Netzteile; bisher konnte eine beliebige Strecke belegt werden
(Quelle: BVB 8/79)
Der „Umsteiger“ kostet 1,00 DM.
(Quelle: BVB 12/00)