1988-05-01 Tarife: umfassende Tarifreform bei der BVG

Der Preis eines Einzeltickets steig von 2,30 DM auf 2,70 DM; neu ist eine Kurzstrecke zu 1,70 DM

Die seit dem Herbst vergangenen Jahres, in immer stärkerem Maße diskutierte und mehrmals veränderte neue Tarif-Struktur der BVG tritt nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses nun am 1. Mai 1988 in Kraft. In groben Umrissen ist die neue Tarif-Struktur bereits in den BERLINER VERKEHRS BLÄTTERN 9-10/87, Seite 213, beschrieben worden.

Wenn im folgenden versucht werden soll, alle in zwischen eingetretenen Modifizierungen der neuen Tarif-Struktur aufzuzählen, so kommt man zu der Feststellung: „Nichts ist beständiger als der Wandel.“

Zur Unterrichtung der Fahrgäste erschien in einer Auflage von 600 000 Stück (davon 100 000 in türkischer Sprache) eine 32seitige Broschüre „Berlin fährt gut mit dem neuen Tarif (Tarif-In fo)“. Zum neuen Tarif, der nachfolgend abgedruckt ist, läßt sich folgendes sagen:

A) Normaltarif und Ermäßigungstarif

Das Format der entwertergerechten Einzelfahr scheine entspricht jetzt fast dem Format der Dienstfahrscheine (6 x 6,5 cm).

Die Fahrscheine des Normal- und des Ermäßigungs tarifes sind 2 Stunden gültig; innerhalb dieser Zeit sind jetzt auch Fahrtunterbrechungen, Rück und Umwegfahrten zugelassen. Auf der Schiffslinie Wannsee – Kladow ist dagegen nur eine Hin-, aber keine Rückfahrt gestattet.

Das „Kurfürstendamm-Ticket“ bleibt im Preis unverändert erhalten. Jedoch wird die Gültigkeit in der „Tarif-Info“-Broschüre so formuliert: „Dieser Sonderfahrschein ohne Umsteigeberechtigung ist im Autobusbetrieb (ausgenommen Flughafenlinie 9) zwischen Rathenau- und Wittenberg platz gültig.“ Dieser Wortlaut läßt den Schluß zu, daß beispielsweise auch auf der Linie 69 das Kurfürstendamm-Ticket verkauft werden müßte.

In der abgedruckten Tarif-Tabelle fehlt jedoch das „Ausflugslinien-Ticket“ für Dreiecks- und Schmetterlingslinien zu 1,00 DM ohne Umsteigeberechtigung.

B) Kurzstreckentarif

Der Kurzstreckentarif gilt nicht auf den Auto bus-Linien 8 und 9 (Flughafenlinien) sowie auf den Autobus-Linien 98 und 99 (grenzüberschreitende Linien) und auf der Schiffslinie Wannsee Kladow. Zumindest auf der „wie normal“ alle Haltestellen bedienenden Linie 8 zwischen S-Bf.Wilhelmsruh und Kurt-Schumacher-Platz dürfte diese dem Fahrgast nicht einleuchtende Restriktion Probleme aufwerfen.

C) Tageskarten

Neu ist, daß mit der „24-Stunden-Karte“ jetzt ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden kann.

Die „Familien-Tageskarte“ zu 10,00 DM ist ein neues Angebot. Sie gilt entweder sonnabends, sonntags oder feiertags auf dem gesamten BVG-Liniennetz einschließlich Ausflugslinien für Eltern mit ihren Kindern. Allerdings ist auch der BVG nicht klar, wie sie die Zusammengehörigkeit dieser Personen kontrollieren will.

Die im vergangenen Jahr eingeführte „Kombi-Tageskarte“ (BVG sowie Stern und Kreisschiffahrt) ist weiterhin im Angebot, obwohl sie in der Tarifübersicht fehlt (Erwachsene 15,00 DM / Kinder 7,50 DM).

D) Zeitkarten

Bei der „6-Tage-Karte“ und bei der „Monatskarte“ werden solche für 2 oder 3 Tarifgebiete entgegen der Planung nicht angeboten. Es gibt nur Zeit karten für 1 Tarifgebiet bzw. für das Gesamtnetz. Die Zeitkarten für ein Tarifgebiet gelten zu sätzlich auf dem gesamten Nachtlinien-Netz.

Das „Schülerticket“ und das „Ausbildungsticket“ gibt es nur für das Gesamtnetz. Die vorgesehenen Karten für 2 Tarifgebiete werden nicht einge führt.

Die Sperrzeiten für Seniorenkarten sind auf die Zeit von Betriebsbeginn bis 8.00 Uhr begrenzt worden.

Neben der Familien-Tageskarte ist die „Familiengrundkarte“ weiterhin im Angebot. Mit dieser Karte fahren Kinder umsonst und der zweite Erwachsene zahlt nur den Ermäßigungstarif.

Die Monatskarte für das Gesamtnetz (Superticket) und die Jahreskarte berechtigen jetzt auch zur Benutzung der Ausflugslinien A-Linien).

E) Tarifgebiete

Die vorgesehenen Tarifzonen (siehe BVB 9-10/87, Seite 215) sind etwas modifiziert worden. So verläuft zum Beispiel die Abgrenzung zwischen den Tarifgebieten SW und SO entlang der Strecke der Linie S2 zwischen Papestraße und Lichtenrade (nicht Verwaltungsbezirksgrenze); der U-Bahnhof Möckernbrücke ist jetzt sowohl dem City- als auch dem SO-Gebiet zugehörig. Die Schiffslinie fehlt in der Aufstellung der Linien in der Info Broschüre. Sie gehört sowohl zum Tarifgebiet W als auch SW.

Die fünf Tarifgebiete überlappen sich. Im Schnellbahn-Netz darf jedes Tarifgebiet um eine Station überschritten werden. Im Autobus-Bereich ist die Überlappung sehr unterschiedlich und wird deshalb in der Tarif-Broschüre für jedes Tarifgebiet gesondert angegeben. Angemerkt seien einige Kuriosa: Die Überlappung vom City-Gebiet reicht für die Linie 60 vom Heidelberger Platz bis zum Roseneck. Die Linie 86, die überhaupt nicht das Tarifgebiet C berührt, darf dennoch von Inhabern des C-Bereiches von der Kaisereiche bis zum S-Bahnhof Grunewald benutzt werden. Im Gebiet W gelangt man mit der Linie 89 vom U Bahnhof Mierendorffplatz über Lise-Meitner-Straße zum U-Bahnhof Mierendorffplatz (!).

Die Tarifgebiete werden an den Autobus-Halte stellen durch farbige Reiter mit den Buchstaben. C, N, SO, SW und W gekennzeichnet.

F) Organisatorische Maßnahmen

Auch zukünftig werden die Fahrscheine weiterhin gestempelt, sowohl mit Handstempel als auch durch Entwerter. Dies gilt nicht für die Kurz strecken-Fahrscheine: Der Fahrgast wird lernen müssen, daß diese nur im Entwerter abgestempelt werden dürfen.

Taxen im BVG-Einsatz behalten den Handstempel, bekommen jedoch keine Entwerter, somit ist eine Kontrolle der Kurzstrecke in der Praxis nicht möglich.

Vorgesehen ist, auch die Mitteltür der Autobusse für den Einstieg freizugeben. Mit dem Einbau eines von außen zu betätigenden Türöffners ist bereits begonnen worden. Damit ist das einst gepriesene Prinzip „Fahrgastfluß“ hinfällig geworden.

Beim Kurzstreckentarif gilt die Formel: 2 Bus Haltestellen = 1 Schnellbahnstation. Allerdings gibt es im Autobus-Bereich „neutrale“ Haltestellen, die nicht mitzählen, beispielsweise Breitscheidplatz Ecke Rankestraße, Richtung Wittenbergplatz, und Wolfensteindamm Ecke Birkbuschstraße, Richtung Rathaus Steglitz.

Die Fahrausweis-Kontrolle gestaltet sich ungleich schwieriger. Allein zur Ermittlung der räumlichen Gültigkeit des Kurzstrecken-Fahrscheins ist eine Haltestellen-Liste unabdingbar. Bei der engen Linien-Vermaschung speziell im Innenstadtbereich und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es 3838 (Stand 31. 12. 1987) Haltestellen gibt, läßt sich der Umfang des zu erstellenden „Kontroll-Handbuchs“ unschwer abschätzen.

Für jede Linie wird an allen Haltestellen neben dem Fahrplan der Geltungsbereich der Kurzstrecke angegeben. Da hierfür die bisherigen Fahrplankästen nicht ausreichen, sind neue Kästen für das Format DIN A3 notwendig. Reichen die bestehenden Haltestellenmasten nicht aus, werden zusätzlich „halbhohe“ Extra-Masten aufgestellt. Die alten Kästen für das Format DIN A4 finden an den Automaten im S- und U-Bahn-Bereich Verwendung.

Fünf „Info-Busse“ mit Totalwerbung „BVG-Fahrgastinformation – Alles zum neuen Tarif“ sind seit 1. März 1988 an wechselnden Standorten stationiert, um „in den nächsten Monaten überall in Berlin als Anlaufstellen zur Verfügung“ zu stehen. Es handelt sich um die Doppeldeckautobusse 2666, 2695, 2724, 2729 und 2752 (siehe Abbildung auf Seite 79).

Zusätzlich zu der oben erwähnten „Tarif-Info“ Broschüre, den Anzeigen in den Tageszeitungen und den „Informationen für unsere Fahrgäste“ gibt es vom 1. März bis zum 31. Mai 1988 ein „Tarif-Telefon“. Die Telefon-Nummer lautet 26 10 81.

Darüber hinaus wurde ein Info-Faltblatt (DIN A4) in einer Auflage von 1,2 Millionen Exemplaren hergestellt und in der ersten Märzhälfte als Wurfsendung allen Haushaltungen zugestellt. Dieses Info-Blatt liegt diesem Heft für unsere Leser außerhalb West-Berlins bei.

Allein die Werbemaßnahmen für den neuen Tarif und die Umstellung der Fahrscheinautomaten und der Entwerter kosten nach Angaben der BVG rund 11 Millionen DM.

Der „Umsteiger“ kostet 2,70 DM.

(Quelle: BVB 12/00)