1989-01-25 Eisenbahn: Rahmenvereinbarung zum Eisenbahngüterverkehr

Senatsrat Hinkefuß und Reichsbahn-Oberdirektor Krink unterzeichnen nach insgesamt zwölf Verhandlungsrunden seit Oktober 1987 im DDR-Verkehrsministerium in der Voßstraße die neue „Rahmenvereinbarung zum Eisenbahngüterverkehr“, die u.a. vorsieht: Verzicht auf den seit Jahrzehnten geplanten und am 24. Januar 1980 fest vereinbarten Bau eines großen Güterbahnhofs auf dem sogenannten Schöneberger Südgelände zwischen Sachsendamm und Prellerweg, dafür Durchführung von Rangierarbeiten für Berlin auf den DDR-Verschiebebahnhöfen Wustermark und Seddin; Schließung der Stadtautobahnlücke am Sachsendamm durch Abriß von sechs im Wege stehenden engen Bahnbrücken und Bau einer neuen Eisen- und zwei neuer S-Bahn-Brücken; Erweiterung und Modernisierung der Güterumschlaganlagen auf dem Hamburger und dem Lehrter Container-Bahnhof; Verhandlungen über weitere Projekte zum Umbau von Güterbahnanlagen bis zur Ausschöpfung des Finanzrahmens von 350 Mio. DM; Nutzung der insgesamt 134 für West-Berlin gewonnenen Hektar Fläche zu stadtentwicklungspolitisch wichtigen Zwecken, die rechtlich nach wie vor im Eigentum des Deutschen Reiches bleibt, weshalb auch eine Eigentumsübertragung und eine Änderung der Eintragung im Grundbuch nicht stattfindet; vielmehr kommt das ganze Gelände nach dem Verzicht der Reichsbahn auf betriebliche Nutzung in die Obhut der „Verwaltung des ehemaligen Reichsbahnvermögens in Berlin (West)“.

(Quelle: Berlin-Chronik, Online-Version, hrsg. vom Landesarchiv Berlin. – URL: http://www.berlin-chronik.de (Stand: 24.05.2021))