1920-10-01 Straßenbahn: Die Große Berliner Straßenbahn und die anderen kommunalen Straßenbahnbetriebe (Cöpenick, Heiligensee, Spandau und Steglitz) werden Eigentum der neuen Stadtgemeinde Berlin

Straßenbahn: Die Große Berliner Straßenbahn und die anderen kommunalen Straßenbahnbetriebe (Cöpenick (04.12.1920), Heiligensee (03.12.1920), Spandau (08.12.1920) und Steglitz) werden Eigentum der neuen Stadtgemeinde Berlin

(Quelle: S. Hilkenbach und W. Kramer, Typisch Berlin – Ein BVG-Porträt, 1987)(Quelle: Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin 1931)

1920-10-01 U-Bahn: Durch die Bildung Groß-Berlins gehen die gemeindeeigenen Strecken in städtischen Besitz über, einzig die Dahlemer U-Bahn gehört dem preußischen Fiskus als Eigentümer der Domäne Dahlem

U-Bahn: Durch die Bildung Groß-Berlins gehen die gemeindeeigenen Strecken in städtischen Besitz über, einzig die Dahlemer U-Bahn gehört dem preußischen Fiskus als Eigentümer der Domäne Dahlem.

(Quelle: Sabine Bohle-Heintzenberg, „Architektur der Berliner Hoch- und Untergrundbahn“, Berlin, 1980)

1920-05-01 Bus: Umwandlung der „Zentralwerkstatt“ in eine selbständige Tochtergesellschaft „Waggonbauwerke GmbH“

Bus: Umwandlung der „Zentralwerkstatt“ in eine selbständige Tochtergesellschaft „Waggonbauwerke GmbH“

(Quelle: BVB 5/68) (Quelle: 150 Jahre Berliner Omnibus; Akr Geschichte des DVN; Verlag Gesellschaft für Verkehrspolitik und Eisenbahnwesen e.V. (GVE), Berlin, 1997)