1921-01-01 S-Bahn: Entscheidung zur Elektrifizierung

1921, genaues Datum unbekannt: Das Eisenbahn-Zentralamt fällt eine endgültige Entscheidung zur Elektrifizierung der Stadt-, Ring-und Vorortbahn. Es wird festgelegt, 800 V Gleichstrom zu verwenden. Die Abnahme über die Stromschiene ist von unten vorgesehen.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)

1921-01-01 Straßenverkehr: Die erste Straße nur für Automobile

1921, genaues Datum unbekannt: In Berlin wird eine 9,8 km lange Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße (AVUS) in Betrieb genommen.

Dieser Vorläufer der Autobahn hat getrennte Richtungsfahrbahnen, der Verkehr wird kreuzungsfrei abgewickelt.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)

1921-01-01 Eisenbahn: Rbd-Grenzen

1921, genaues Datum unbekannt: Die Reichsbahndirektion Berlin hat folgende Grenzen :

Nauen, Wustermark, Werder, Beelitz Heilstätten, Elsholz, Thyrow, Werder bei Jüterbog, Zossen, Königs Wusterhausen, Fürstenwalde, Strausberg, Werneuchen, Bernau, Oranienburg

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)

1920-12-13 Straßenbahn: Unternehmen Berliner Straßenbahn gebildet

Straßenbahn: Unternehmen Berliner Straßenbahn gebildet

(Quelle: S. Hilkenbach und W. Kramer, Typisch Berlin – Ein BVG-Porträt, 1987)(Quelle: Die Straßenbahnen in Berlin; Hilkenbach, Kramer; alba Düsseldorf; 1994)

weitere Quelle hierzu:

„Berliner Straßenbahn“
Die Städtischen Straßenbahnen in Berlin (SSB) gehen in der Großen Berliner Straßenbahn (GBS) auf Der neue Name des Straßenbahnbetriebes lautet „Berliner Straßenbahn“.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)

1920-10-01 Straßenbahn: Die Große Berliner Straßenbahn und die anderen kommunalen Straßenbahnbetriebe (Cöpenick, Heiligensee, Spandau und Steglitz) werden Eigentum der neuen Stadtgemeinde Berlin

Straßenbahn: Die Große Berliner Straßenbahn und die anderen kommunalen Straßenbahnbetriebe (Cöpenick (04.12.1920), Heiligensee (03.12.1920), Spandau (08.12.1920) und Steglitz) werden Eigentum der neuen Stadtgemeinde Berlin

(Quelle: S. Hilkenbach und W. Kramer, Typisch Berlin – Ein BVG-Porträt, 1987)(Quelle: Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin 1931)

1920-10-01 U-Bahn: Durch die Bildung Groß-Berlins gehen die gemeindeeigenen Strecken in städtischen Besitz über, einzig die Dahlemer U-Bahn gehört dem preußischen Fiskus als Eigentümer der Domäne Dahlem

U-Bahn: Durch die Bildung Groß-Berlins gehen die gemeindeeigenen Strecken in städtischen Besitz über, einzig die Dahlemer U-Bahn gehört dem preußischen Fiskus als Eigentümer der Domäne Dahlem.

(Quelle: Sabine Bohle-Heintzenberg, „Architektur der Berliner Hoch- und Untergrundbahn“, Berlin, 1980)