März 1958: Anfang dieses Monats wird auf dem Flughafen Tempelhof eine zweite Blindflug-Landeanlage in Betrieb genommen, die es den Piloten gestattet, sich jetzt auch von Westen her bei schlechter Sicht auf einem UKW-Leitstrahl im Blindflug bis an die Rollbahn heranführen zu lassen. Das eigentliche Landemanöver selbst darf aber nach wie vor nur dann vom Piloten eingeleitet werden, wenn er bei einer bestimmten, von den einzelnen Gesellschaften verschieden festgesetzten Höhe Bodensicht hat.
(Quelle: Berlin-Chronik, Online-Version, hrsg. vom Landesarchiv Berlin. – URL: http://www.berlin-chronik.de (Stand: 24.05.2021))