1298-09-28 Schifffahrt: Die erste urkundliche Nennung des Staues am Berliner Mühlendamm

Er spielt für die Entwicklung des Berliner Stadtbildes eine wichtige Rolle und steckt der Binnenschiffahrt für die kommenden Jahrhunderte den Rahmen. Mit dieser Urkunde wird Berlin und Cölln gleichzeitig das Niederlagsrecht für Waren bestätigt sowie der bisher in Köpenick erhobene Zoll übertragen. Alle passierenden Waren müssen für drei Tage niedergelegt und zum Verkauf angeboten werden. Nur nicht verkaufte Waren dürfen weiter transportiert werden.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)