1809-11-19 allg. + Straßenverkehr: Erlaß der neuen Städteordnung des Freiherrn von und zum Stein

Sie schafft die gesetzlichen Grundlagen für die Selbstverwaltung der Gemeinden. In Berlin wird das Königliche Polizeipräsidium eingerichtet und dem Innenministerium unterstellt» Als staatliche Behörde sind ihm Gewerbe- und Baupolizei untergeordnet. Das Polizeipräsidium ist für die ordnungsgemäße Anlage und Pflasterung der Straßen sowie für die Bebauungspläne zuständig

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)