Sie schafft die gesetzlichen Grundlagen für die Selbstverwaltung der Gemeinden. In Berlin wird das Königliche Polizeipräsidium eingerichtet und dem Innenministerium unterstellt» Als staatliche Behörde sind ihm Gewerbe- und Baupolizei untergeordnet. Das Polizeipräsidium ist für die ordnungsgemäße Anlage und Pflasterung der Straßen sowie für die Bebauungspläne zuständig
(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)