1920-04-27 allg. + Straßenbahn: Erlaß des Gesetzes über die Bildung der Einheits-Gemeinde Berlin

Gesetz über die Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin, (Grund­lage für die Vereinigung der Berliner Straßenbahnen)   

(Quelle: BVB 4/55)

weitere Quelle hierzu:

Gegen den Widerstand des Rechtsblocks in der preußischen Landesversammlung wird das „Gesetz über die Einheitsgemeinde Groß-Berlin* angenommen, das am 01.10.1920 in Kraft tritt. Berlin nimmt nun eine Fläche von 878 km mit einer Einwohnerzahl von 3,85 Millionen ein und ist in 20 Verwaltungsbezirke gegliedert.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)