Er regelt die Straßenbenutzung unter den Bedingungen des elektrischen Betriebes.
Die Laufzeit des Vertrages geht bis 1919.
(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)