Vom Königlichen Polizeipräsidium zu Berlin wird der Gesellschaft die Konzession zum Betrieb elektrischer Straßenbahnen bis zum 31.12.1949 erteilt.
(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)