Durch Gesetz vom 19.07.1911 werden die Städte Berlin, Charlottenburg, Lichtenberg, Rixdorf (Neukölln), Spandau und Wilmersdorf sowie die Landkreise Teltow und Niederbarnim zum Kommunalverband „Verband Groß-Berlin“ zusammengeschlossen.
Der Verband bemüht sich auch um eine einheitliche Verkehrspolitik. In seinem Gebiet befinden sich folgende Straßenbahnunternehmen:
in Privathand
. Große Berliner Straßenbahn
. Berlin-Charlottenburger Straßenbahn
. Westliche Berliner Vorortbahn
. Nordöstliche Berliner Vorortbahn
. Berliner Ostbahnen
. Berliner Elektrische Straßenbahnen
. Flachbahn der Hochbahngesellschaft
im Eigentum von Kreisen und Gemeinden
. Teltower Kreisbahnen
. Städtische Straßenbahn Cöpenick
. Städtische Straßenbahn Berlin
. Spandauer Straßenbahn
. Schmöckwitz-Grünauer Uferbahn
. Straßenbahn der Gemeinde Heiligensee
(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)