1912-04-01 Straßenbahn + allg.: Inkrafttreten des Zweckverbands-Gesetzes Groß-Berlin

Durch Gesetz vom 19.07.1911 werden die Städte Berlin, Charlottenburg, Lichtenberg, Rixdorf (Neukölln), Spandau und Wilmersdorf sowie die Landkreise Teltow und Niederbarnim zum Kommunalverband „Verband Groß-Berlin“ zusammengeschlossen.

Der Verband bemüht sich auch um eine einheitliche Verkehrspolitik. In seinem Gebiet befinden sich folgende Straßenbahnunternehmen:

in Privathand

. Große Berliner Straßenbahn

. Berlin-Charlottenburger Straßenbahn

. Westliche Berliner Vorortbahn

. Nordöstliche Berliner Vorortbahn

. Berliner Ostbahnen

. Berliner Elektrische Straßenbahnen

. Flachbahn der Hochbahngesellschaft

im Eigentum von Kreisen und Gemeinden

. Teltower Kreisbahnen

. Städtische Straßenbahn Cöpenick

. Städtische Straßenbahn Berlin

. Spandauer Straßenbahn

. Schmöckwitz-Grünauer Uferbahn

. Straßenbahn der Gemeinde Heiligensee

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)