1937-01-01 allg.: Das Ende der autonomen Stadtentwicklung

Das Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin tritt in Kraft.

Damit endet die autonome Stadtentwicklung. Der „Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda“ behält sich persönlich das Recht der Kontrolle aller Berlin betreffenden Maßnahmen vor.

(Quelle: Vom Knüppeldamm zum Hauptbahnhof, Daten und Fakten zur Berliner Verkehrsgeschichte, Report 30, Berlin, 1987, Autorenkollektiv)