Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe weist Klagen von drei Rauchern gegen das Rauchverbot auf West-Berlins U-Bahnhöfen zurück. Die Richter sehen in dem Rauchverbot keine unverhältnismäßigen Grundrechtsbeeinträchtigungen. Mit der Entscheidung wird ein Urteil des Berliner Kammergerichts bestätigt.
(Quelle: Berlin-Chronik, Online-Version, hrsg. vom Landesarchiv Berlin. – URL: http://www.berlin-chronik.de (Stand: 24.05.2021))