Einführung der Umweltzone innerhalb des S-Bahn-Ringes: Autos ohne Feinstaubplakette oder Ausnahmegenehmigung sind hier nicht mehr zugelassen. Wer gegen die neue Umweltzonenregelung verstößt, muss ab 1. Februar mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen.
(Quelle: Berlin-Chronik, Online-Version, hrsg. vom Landesarchiv Berlin. – URL: http://www.berlin-chronik.de (Stand: 15.03.2022))