Das Komitee für Post- und Fernmeldewesen der Alliierten Kommandantur genehmigt die Wiederaufnahme des Telefonverkehrs mit über zwanzig ausländischen Staaten und den Nachnahme- und Postauftragsdienst innerhalb Berlins. Es ermächtigt die Abteilung für Post- und Fernmeldewesen des Magistrats, mit der Deutschen Post in den westlichen Besatzungszonen und der sowjetischen Besatzungszone sowie mit ausländischen Postbehörden selbständige Verhandlungen zu führen, soweit es sich um den technischen Betrieb des Post- und Fernmeldewesens handelt.
(Quelle: Berlin-Chronik, Online-Version, hrsg. vom Landesarchiv Berlin. – URL: http://www.berlin-chronik.de (Stand: 22.05.2021))