Die Betriebsgenehmigung der Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) vom 12.2.1900 für die „vollspurige Nebeneisenbahn von Reinickendorf-Rosenthal über Basdorf nach Liebenwalde und Großschönebeck“ wurde Ende 2000 aufgehoben. Die NEB hat von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als zuständiger Genehmigungsbehörde nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) von 1993 nun eine Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) des öffentlichen Verkehrs für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Personen- und Güterverkehr erhalten; diese Genehmigung gilt für 15 Jahre für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich wurde der NEB als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) des öffentlichen Verkehrs für die Streckenabschnitte ab Wilhelmsruh bzw. Karow über Basdorf bis nach Liebenwalde und Groß Schönebeck eine Genehmigung für 50 Jahre erteilt. Damit ist auch die Strecke Karow – Abzweig Schönwalde, die am 1.7.2000 von der DB AG gekauft wurde (s. BVB 8/00, S.156), rechtlich in das Streckennetz der NEB eingebunden worden.
(Quelle: BVB 02/01)